AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden Kunde genannt) und der futec it GmbH, für den Verkauf und die Erbringung von Informatik-Dienstleistungen sowie Services der futec it GmbH. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der futec it GmbH und gelten mit der Annahme des Angebotes, beziehungsweise mit der Bestellung als angenommen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit. Diese AGBs ersetzen allfällige ältere Versionen.

2. Angebot

Angebote auf Prospekten und Werbeträgern sowie auf der Webseite sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben in Verkaufsunterlagen der futec it GmbH (zum Beispiel Abbildungen, Masse, Gewichte) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften da.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise in allen Angeboten, Offerten. Aufträgen und Verträgen zwischen dem Kunden und der futec it GmbH verstehen sich netto, wenn nicht anders angegeben, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden. Rechnungen der futec it GmbH für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Die futec it GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen. Nichteinhaltung der Zahlungstermine löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die futec it GmbH hat Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.

4. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt mündlich, bei akzeptieren des Angebotes/der Offerte in schriftlicher oder mündlicher Form, oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages. Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die futec it GmbH verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der futec it GmbH.

5. Lieferung

Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für die futec it GmbH grundsätzlich freibleibend. Wird kein spezieller Liefertermin fest vereinbart, liefert die futec it GmbH in der Regel in Absprache mit dem Kunden. Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der futec it GmbH und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die futec it GmbH unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Der Versand von Produkten durch die futec it GmbH erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der futec it GmbH geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der futec it GmbH und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

6. Garantie

6.1 Hard- und Software

Anstelle der gesetzlichen Gewährleistung wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. Die Garantiezeit für die von der futec it GmbH gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Dies gilt auch für Ersatzteile, die in die Ware eingebaut werden. Die Garantie beträgt maximal 24 Monate ab Lieferdatum. Teile, die in der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, bessert die futec it GmbH kostenlos aus oder ersetzt sie. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile ohne die Arbeitszeit. Jeder weitere Anspruch gegenüber der futec it GmbH und ihrer Hilfspersonen (gleich Gehilfenhaftung), insbesondere Schadenersatz, Wandlung oder Minderung, ist ausgeschlossen. Zudem lehnt die futec it GmbH jegliche Haftung für Datenzerstörung und -verlust bei der Behebung von Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten, etc.) begründen keinen Anspruch des Kunden gegen die futec it GmbH. Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei der futec it GmbH liegen. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel der futec it GmbH umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung der futec it GmbH.

6.2 Dienstleistungen

Die futec it GmbH hat die vereinbarten Dienstleistungen mit fachgerechter Sorgfalt zu erbringen; die geschuldete Leistung bemisst sich nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat. Die Haftung wird wegbedungen für direkte Schäden, sowie für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mängel, Folgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten und Datenwiederherstellung. Die Haftung der futec it GmbH für die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte (Gehilfenhaftung) wird gemäss Art.101 Abs. 2 OR ausgeschlossen. Im Garantiefall kann der Kunde unter Ausschluss jeder gesetzlichen Gewährleistung nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Die futec it GmbH behebt den Mangel, sofern und soweit diese nachweislich dafür verantwortlich ist, innerhalb angemessener Frist. Die Garantie verjährt absolut innert 3 Monaten nach Ausführung der Dienstleistung. Die gesetzlichen Unterbrechungs- und Stillstandsgründe kommen nicht zur Anwendung. Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen, ansonsten jegliche Garantie der futec it GmbH ausgeschlossen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die futec it GmbH die vereinbarten Leistungen erbringen kann. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte oder ungenügende Mitwirkung des Kunden gehen zulasten des Kunden.

7. Services

7.1 Abschluss des Vertrages

Die Verträge sind ab Datum der Unterzeichnung (des Anmeldeformulars oder seines elektronischen oder telefonischen Pendants, in dem der Kunde sein Einverständnis erteilt) durch den Kunden gültig und für die Parteien verbindlich. Sie treten am ersten Tag des Monats, in dem die Verrechnung beginnt, in Kraft. Sollte die Verrechnung im gleichen Monat beginnen, in dem der Vertrag unterzeichnet wurde, tritt der Vertrag am Tag der Aufschaltung in Kraft.

7.2 Erneuerung des Vertrags

Alle Verträge und Abonnemente werden stillschweigend fortgesetzt, falls sie nicht durch eine der beiden Parteien auf Ende eines Kalenderjahres aufgelöst werden. (siehe Kündigung des Vertrages)

7.3 Spezielle Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Spezielle Vertragsdauer und Kündigungsfristen müssen schriftlich vereinbart werden.

7.4 Kündigung des Vertrags

Alle Verträge und Abonnemente sind auf Ende einer Vertragsperiode oder Abonnementsperiode unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfist kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Andere Kündigungsfristen können vereinbart werden, bedürfen einer schriftlichen Form.

8. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Geschäftsaufnahme mit futec it GmbH als stillschweigend anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-1712 Tafers. Es kommt Schweizerisches Recht zur Anwendung.

Plaffeien, 10.10.2019